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Überstunden nach Ländern

Diese Seiten halten für jedes Land fest, ab wann Arbeit zu Überstunden wird, zu welchem Satz sie vergütet werden, wie viele Wochenstunden höchstens zulässig sind und welche Ruhepausen gelten. Jede Zahl nennt die Rechtsgrundlage, aus der sie stammt, und Unsicheres bleibt leer statt geschätzt.

Was auf jeder Länderseite steht

Eine Seite pro Land, und jede beantwortet dieselben vier Fragen in derselben Reihenfolge: nach wie vielen Stunden am Tag beginnen Überstunden, nach wie vielen Stunden in der Woche, mit welchem Vielfachen des normalen Satzes werden sie vergütet, und welche wöchentliche Höchstarbeitszeit und welche Ruhepausen gelten. Die gleiche Gliederung ist Absicht: Sie macht zwei Länder unmittelbar vergleichbar, und genau das ist die eigentliche Aufgabe, wenn Sie über Grenzen hinweg beschäftigen oder für Kundschaft in mehreren Märkten arbeiten.

Jede Zeile nennt ihre Quelle. Wo die Regel eines Landes wirklich unklar ist, vom Tarifvertrag abhängt oder auf Branchenebene statt landesweit gesetzt wird, bleibt das Feld leer, und die Seite sagt das. Ein leeres Feld ist eine Information; eine erfundene Zahl ist ein Risiko. Dieselbe Tabelle treibt auch die Werkzeuge an: Wählen Sie ein Land im Arbeitszeitrechner oder im Stundenzettel, werden dessen Grenzwerte und der Zuschlagsfaktor angewendet, und Überstunden landen in einer eigenen Zeile statt in einer flachen Summe.

Was das Arbeitszeitgesetz begrenzt — und was nicht

Für Deutschland ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Grundlage. Es begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden und lässt 10 Stunden zu, solange der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei 8 Stunden am Tag bleibt (§ 3). Ruhepausen regelt § 4: 30 Minuten bei mehr als 6 und bis zu 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden, teilbar in Blöcke von mindestens 15 Minuten. Zwischen zwei Schichten stehen nach § 5 elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag kennt das ArbZG dagegen nicht. Das ist der Punkt, an dem die meisten deutschen Ratgeberseiten irren: Das Gesetz deckelt die Stunden, es setzt keinen Satz. Ob und wie hoch ein Überstundenzuschlag ausfällt, ergibt sich aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. In Österreich ist das anders — das AZG sieht einen Zuschlag von 50 % vor —, und in der Schweiz unterscheidet das Arbeitsgesetz zwischen Überzeit und Überstunden, zwei rechtlich verschiedenen Kategorien mit verschiedenen Folgen. Die Zahlen dazu stehen auf den jeweiligen Länderseiten und nirgends sonst.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag: steuerfrei nach § 3b EStG

Die deutsche Frage nach Überstunden ist fast immer eine Steuerfrage. § 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei: 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für gesetzliche Feiertage sowie den 31. Dezember ab 14 Uhr. Für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember und den 1. Mai sind es 150 %. Für Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr steigt der steuerfreie Anteil auf 40 %, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat. Nachtzeit ist dabei nach § 2 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien von 22 bis 5 Uhr.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt die Steuerfreiheit nur für den Zuschlag, nicht für den Grundlohn und nicht für einen Überstundenzuschlag ohne Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsbezug. Zweitens ist sie nach oben begrenzt; die maßgeblichen Höchstbeträge stehen im Gesetzestext und werden geändert, prüfen Sie sie im Zweifel also direkt in § 3b EStG. Ob überhaupt ein Zuschlag gezahlt wird, entscheidet weiterhin der Vertrag — steuerfrei ist nur, was zuvor vereinbart wurde.

Fragen und Antworten

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

In Deutschland begrenzt das ArbZG die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt. Eine eigene Obergrenze für Überstunden nennt das Gesetz nicht; andere Länder haben eigene Grenzwerte auf ihrer Seite.

Sind Überstunden steuerfrei?

Der Grundlohn für Überstunden nicht. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, bis zu 25 %, 50 % beziehungsweise 125 % des Grundlohns und nur bis zu einer im Gesetz genannten Obergrenze.

Ab wann gibt es Nachtzuschlag und wie hoch ist er?

Nachtzeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien von 22 bis 5 Uhr. Einen festen gesetzlichen Satz gibt es nicht — § 6 ArbZG verlangt einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage; steuerfrei sind nach § 3b EStG 25 %, zwischen 0 und 4 Uhr 40 %, wenn die Schicht vor Mitternacht begann.

Wie hoch sind Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag?

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Satz gibt es nicht; die Höhe steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei bleiben nach § 3b EStG bis zu 50 % an Sonntagen und bis zu 125 % an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai bis zu 150 %.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

In Deutschland nicht. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Stunden, es setzt keinen Satz; der Zuschlag ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. In Österreich sieht das AZG 50 % vor, in der Schweiz gilt für Überzeit ein Zuschlag von 25 % — Einzelheiten auf der jeweiligen Länderseite.